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Land Berlin erweitert Unterstützungsangebote

Weitere Hilfen für Berliner Wirtschaft durch Berliner Senat beschlossen

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In der Sitzung vom 21.07.2020 hat der Berliner Senat die Erweiterung der Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen:

  • Überbrückungshilfe (Bundesmittel):
    Unternehmen aller Branchen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber April und Mai 2019 erhalten bis zu 50.000 Euro monatlich. Die Mittel sind für die Finanzierung von fortlaufenden betrieblichen Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020.
  • Start-ups:
    Junge Start-ups können bis zu 800.000 Euro Liquiditätshilfe in Form von Wandelanleihen bei der IBB und von ihr ausgestatteten Tochterunternehmen entweder direkt oder über Intermediäre beantragen.
  • Gewerbemieten:
    Kleine und mittlere Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, und die im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent hinnehmen mussten, können Zuschüsse von 50% ihrer Gewerbemieten für April und Mai 2020 von bis zu 10.000 Euro beantragen.
  • Digitalprämie: Das geplante Förderprogramm gewährt Berliner Soloselbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in ihren Betrieben. Sie erhalten bis zu 17.000 Euro für bspw. Investitionsvorhaben in den Bereichen Software und Hardware sowie Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der digitalen Kompetenz der Beschäftigten.
  • Kreativ- und Digitalfestival: Ein neues, groß angelegtes stadtweites Festival soll den unterschiedlichen Kreativ- und Digitalsparten eine Bühne mit internationaler Strahlkraft bieten. Neben den Akteurinnen und Akteuren aus kreativen Branchen sollen auch Digitalunternehmen und Start-ups, wissenschaftliche Institutionen, lokale Communities sowie die netzpolitische Szene aktiv beteiligt werden.
  • Innovative Veranstaltungsformate im Bereich Mobilität: Eine Förderung soll auch der Messe-, Kongress- und Veranstaltungswirtschaft im Bereich der Mobilität zuteil werden. Insbesondere kreative Veranstaltungs- und Messeformate, die innovativen Mobilitätsunternehmen eine Plattform für ihre neuen Technologien und Mobilitätsdienste geben, stehen im Fokus der Förderung.
  • Kongressfonds: Mit dem Kongressfonds soll der Restart der Branche aktiv unterstützt werden. Veranstalter erhalten finanzielle Unterstützungen in Form von Zuschüssen für die Veranstaltungsorganisatoren.
  • Modebranche: Für die Unternehmen der Modewirtschaft sind gezielten Maßnahmen zut Unterstützung geplant.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Berliner Senats.

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