Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Start-ups und angehende Selbstständige, welche die Voraussetzungen und Förderkriterien erfüllen, können im Rahmen von GründungsBONUS einen zweckgebundenen Zuschuss zur Unternehmensfinanzierung erhalten.
Die Höhe der Anteilfinanzierung beläuft sich auf bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem maximalen Fördervolumen von 50.000 EUR. Die Gesamtfördersumme muss innerhalb von zwei Jahren anfallen. Es werden nur solche Ausgaben bezuschusst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Beziehen sich die Kosten auf Dienstleistungen, dürfen diese Leistungen nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein. Der Anteil der Personalkosten darf nicht mehr als 50 % der gesamten Förderungssumme betragen.
Die Finanzierungshilfen aus dem Förderprogramm GründungsBONUS sind ein zweckgebundener Zuschuss und werden nach dem Ausgabenerstattungsprinzip geleistet. Demnach tätigt das geförderte Unternehmen die Ausgabe zunächst selbst und weist diese mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nach. Das IBB Business Team prüft die Ausgabe und gibt die Zahlung frei.
Die Auszahlungen erfolgen über den Zeitraum von zwei Jahren in maximal fünf Tranchen. Nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt dann die Abschlusszahlung.
Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen des GründungsBONUS im Überblick:
Dann bietet das Programm IBB MikroCrowd eine zusätzliche Möglichkeit, Ihr unternehmerisches Projekt zu verwirklichen. Beantragen Sie jetzt ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 25.000 EUR in Form eines Mikrokredits. Durch die Kombination mit einer weiteren Finanzierungsmöglichkeit, dem Crowdfunding, wird Ihr Vorhaben zusätzlich vorab auf Relevanz am Markt getestet.
Wenn Sie nähere Informationen rund um die Antragstellung, Konditionen und Ansprechpartner erfahren möchten, informieren Sie sich jetzt auf IBB MikroCrowd!