GründungsBONUS wurde ins Leben gerufen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Berlin zu erhöhen und positive Effekte für Einkommen und Beschäftigung zu generieren. Die initiale Finanzförderung umfasst einen anteiligen und zweckgebundenen Zuschuss zu den Gründungskosten, die für den Geschäftsaufbau innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung anfallen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründungen und Start-ups in Berlin, deren Zweck sich auf die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen bezieht. Im Fokus des Förderprogramms stehen Gründungsvorhaben auf Basis technologischer, digitaler, kreativer oder besonders nachhaltiger Geschäftsmodelle auch ohne anspruchsvollen technologischen Innovationsgrad.
Diese Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:
In der EU sind Beihilfen an Unternehmen oder einzelne Produktionszweige mit wettbewerbsverfälschendem Charakter verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Europäische Kommission entscheidet, ob Ausnahmeregelungen im Sinne des EU-Vertrags gewährt werden oder nicht.
Zur Vereinfachung dieses Ausnahme-Prüfverfahrens wurde die De-minimis-Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden.
GründungsBONUS ist eine solche De-minimis Beihilfe.
Der Umfang mehrerer De-minimis-Beihilfen zu einem Unternehmen darf innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre ein Fördervolumen von insgesamt 200.000 EUR nicht übersteigen. Demnach kann eine Förderung durch GründungsBONUS nur dann bewilligt werden, wenn das Antrag stellende Unternehmen im benannten Zeitraum einen Gesamtbetrag von weniger als 200.000 EUR solcher Finanzsubventionen erhalten hat.
Die vollständigen De-minimis-Regelungen finden Sie in unserem Informations-PDF.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen von GründungsBONUS. Die individuelle Prüfung des Antrags und die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt der Verantwortung der IBB Business Team GmbH und der Investitionsbank Berlin.